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Jedes Flurstück nur einmal erfassen - auf Knopfdruck alle Vorgänge zu einem Flurstück erhalten!



Jedes Flurstück wird einmal erfasst (im Rahmen der Erst-Datenübernahme bzw.  eines Erwerbs- oder Fortführungs-Vorgangs) und im Weiteren den jeweiligen Vorgängen / Verträgen, z.B. Verpachtungen, Erbbaurechten oder Verkäufen, als Vorgangsgegenstand zugeordnet.

Im Gegenzug lassen sich alle vorhandenen Verknüpfungen als sogenannte Koppelakten- oder Koppelvorgangs-Auskunft mit einem Knopfdruck abfragen. 

Zu den Flurstücken können optional alle Grundbuchdaten, also sowohl Bestandsverzeichnis und Eigentumsverhältnisse (Abt. I) als auch Dienstbarkeiten (Abt. II) und  Grundpfandrechte (Abt. III) erfasst werden.  Gegebenenfalls nimmt LIMAS bei der Anpassung von Erbbauzinsen auf die erfassten Grundbuchdaten Bezug, beispielsweise für die Adressierung des Grundbuchantrags zur Eintragung des erhöhten Erbbauzinses.

 

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